Förderrichtlinien für gemeinnützige Projekte der Provinzialsächsischen Genossenschaft des Johanniterordens
Der Konvent hat auf seiner Sitzung am 8./9. Februar 2020 beschlossen, aus Mitteln der Genossenschaft gemeinnützige Projekte auf dem Gebiet der Provinzialsächsischen Genossenschaft zu fördern, sofern sie den unten aufgeführten Leitsätzen und Richtlinien entsprechen. Der Konvent verbindet damit die Hoffnung, die Eigeninitiative auf der Ebene der Subkommenden und Johanniterhilfsgemeinschaften zu stärken, geeignete Kooperationen zu fördern und insgesamt die Ausstrahlung johanniterlicher Arbeit in die örtlichen und regionalen Zusammenhänge zu vertiefen. Der Grundgedanke des Ordens, den Schwachen beizustehen und den christlichen Glauben zu stärken, soll in allen Projekten erkennbar sein.
Leitsätze
Die zu fördernden Projekte und Maßnahmen dienen erkennbar dem Ordensauftrag
Die ausgereichten Mittel entfalten eine belebende Wirkung im Hinblick auf das mit der Förderung bezweckte Ziel, d. h. insbesondere auf die zu fördernde Einrichtung, die am Projekt beteiligten Ordenseinrichtungen, Subkommenden und kirchlichen Partner sowie auf die Gemeinschaft der Ritterbrüder.
Mit den geförderten Projekten und Maßnahmen Ist eine Langzeitwirkung zu erwarten.
Die eingesetzten Mittel sind geeignet, die Präsenz der Johanniter auf dem Gebiet ihrer Genossenschaft zu stärken oder ihr Profil in der Öffentlichkeit zu schärfen.
Die ausgereichten Mittel werden durch geeignete Kooperationen verstärkt.
Förderbereiche
- Projekte der Aus- und Weiterbildung
- Johanniterschwesternschaft
- Mitarbeitende im Bereich der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit
- Projekte der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen insbesondere, dann, wenn sie im Gut Beinrode stattfinden (z.B. Zeltlager, Freizeiten, die der musischen Bildung dienen, Internationaler Behindertenaustausch)
- Johanniterschulstiftung - - Fortbildung von jungen Ehrenrittern in den ersten fünf Jahren ihrer Mitgliedschaft im Orden
- - Kooperationen mit der Johanniterarbeitsgemeinschaft für Gegenwartsfragen
- Projekte der Religionspädagogik im Bereich der Kindererziehung und Schulbildung
- Präsenz des Ordens in Wittenberg
- Wettbewerb für das beste Projekt der Subkommenden im Bereich der PSG
- Einmalige Einzelprojekte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen des Ordens
- Stärkung des pastoralen Dienstes in den Einrichtungen des Johanniterordens
- Künstlerische Ausgestaltung der Kapelle der Andreas-Gärten in Erfurt
- Stipendien im internationalen Jugendaustausch
Förderanträge
Der Konvent entscheidet über die Mittelvergabe auf der Grundlage eines Vorschlags, den die vom Konvent eingesetzte Arbeitsgruppe nach Prüfung der Förderkriterien vorlegt. Der Arbeitsgruppe gehören an: K Ulrich von Bismarck, ER Henry Bren d’Amour, ER Wolf von Kalckreuth, RR Christhard-Georg Neubert (Vors.), RR Hans Wegener,
Förderanträge werden durch den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe ‚Förderprojekte‘ entgegengenommen. Sie beinhalten eine Projektbeschreibung, die Höhe der beantragten Mittel und den Förderzweck.
Die zur Verfügung stehenden Projektmittel unterliegen dem Gemeinnützigkeitsrecht und sind entsprechend zu verwenden. Über die hierfür jährlich zur Verfügung stehende Gesamtsumme entscheidet der Konvent. Die Mittelvergabe folgt dem Prinzip "Fördern und Fordern". Die Entscheidung über die Mittelvergabe misst sich an den oben genannten Leitlinien und Förderbereichen.
Nicht maßgeblich für die Förderung ist, wie spektakulär ein Projekt oder eine Maßnahme ist; umgekehrt gilt allerdings auch, dass natürlich auch Spektakuläres gefördert werden kann.
Ideelle Förderung, d. h. die Verleihung von Urkunden oder Plaketten oder die Ehrung durch einen Empfang oder Einladung zur Teilnahme an einem Rittertag können von Fall zu Fall geprüft werden.